Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eberhard Faber Vertrieb GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich, Form

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) gelten für Verträge mit unseren Kunden, sofern diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen („Kunden“) sind. An diese Kunden richtet sich unser Angebot ausschließlich.

1.2. Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

1.3. Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, wir haben ihnen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen oder Zahlungen des Kunden entgegennehmen.

1.4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.

1.5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Angebote und Vertragsschluss

2.1. Unsere Angebote sind stets unverbindlich.

2.2. Eine Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von fünf (5) Tagen nach Zugang anzunehmen.

2.3. Die Annahme kann entweder ausdrücklich erklärt werden (schriftlich oder in Textform, z.B. durch eine Auftragsbestätigung) oder konkludent erfolgen, z.B. durch Auslieferung der Ware oder Erbringung einer Leistung.

2.4. Wir sind jederzeit berechtigt, unsere Waren und Leistungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern; wir sind nicht verpflichtet, derartige Änderungen an bereits bestellten oder gelieferten bzw. erbrachten Waren oder Leistungen vorzunehmen.

3. Preise

3.1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist oder in diesen AGB etwas Abweichendes geregelt ist, gelten die Preise aus unserer bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste, und zwar EXW (ex Works) vereinbartes auslieferndes Lager (Incoterms 2020) und zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

3.2. Abweichend von Ziffer 3.1 gilt für Lieferungen innerhalb Deutschlands und Lieferungen von Deutschland nach Luxemburg oder Österreich DAP vereinbarte Adresse des Kunden (Incoterms 2020). Bei einem Warenwert der Bestellung ab EUR 300,00 netto fallen keine Versandkosten an. Liegt der Warenwert der Bestellung unter EUR 300,00 netto, berechnen wir die tatsächlich entstandenen Versandkosten. Bei Bestellungen unter einem Warenwert von EUR 150,00 netto berechnen wir neben den tatsächlichen Versandkosten einen Minderwertzuschlag in Höhe von EUR 7,50 netto. Mehrkosten, die für eine auf Wunsch des Kunden erfolgende Versendungsart (z.B. Expressversand, Schnellpaket, Terminzustellung usw.) entstehen, gehen zu seinen Lasten.

3.3. Nachlässe werden nur gewährt, sofern und soweit dies zwischen uns und dem Kunden mindestens in Textform vereinbart wurde. Wenn die vereinbarten Voraussetzungen für die Gewährung des Nachlasses seitens des Kunden nicht erfüllt werden, behalten wir uns insoweit die Rückforderung gewährter Nachlässe vor.

4. Liefertermine und -fristen, Lieferverzug

4.1. Liefertermine bzw. Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich und Circaangaben, es sei denn, diese wurden ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet.

4.2. Die Einhaltung von verbindlich vereinbarten Lieferterminen bzw. Lieferfristen setzt voraus, dass der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, etwa besondere Mitwirkungshandlungen, Beistellungen oder Anzahlungen, erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, verlängern sich Liefertermine bzw. Lieferfristen angemessen. Dies gilt auch bei nachträglich erforderlich werdenden oder vom Kunden gewünschten Änderungen des Lieferumfangs.

4.3. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

4.4. Die Regelungen gemäß Ziffern 9 und 10 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss unserer Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben hiervon unberührt.

4.5. Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer 4 gelten entsprechend für die Erbringung von Leistungen. 

5. Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug, Verpackung

5.1. Soweit im Einzelfall nichts anderes zwischen uns und dem Kunden vereinbart ist oder in diesen AGB etwas anders geregelt ist (vergleiche Ziffer 3.2), erfolgen die Lieferung sowie der Gefahrübergang EXW (ex works) vereinbartes auslieferndes Lager (Incoterms 2020), wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. 

5.2. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Ort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. 

5.3. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Einrichtung über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät.

5.4. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens, einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten), zu verlangen.  Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. pauschal EUR 50,00 zuzüglich EUR 30,00 pro angefangene Europallete und pro angefangene Woche, beginnend mit dem Liefertermin bzw. – mangels eines Liefertermins – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.

5.5. Sofern eine Bestellung von unseren Verpackungseinheiten abweicht, sind wir berechtigt, ohne besondere Benachrichtigung die Bestellmenge auf die nächsthöhere Verpackungseinheit zu erhöhen. Eine derartige Erhöhung ist nur möglich, sofern der der Erhöhung zu Grunde liegende Netto-Warenwert den Netto-Warenwert der betroffenen Bestellung um nicht mehr als 10 % überschreitet.

5.6. Wir sind jederzeit berechtigt, Teillieferungen oder Minderlieferungen im angemessenen Umfang vorzunehmen.

5.7. Als Vertreiber von Verpackungen im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG sind wir gem. § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG verpflichtet, gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die von uns in Verkehr gebrachten am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen, um sie der Wiederverwendung oder der fachgerechten und ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.

6. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrecht

6.1. Soweit nicht mindestens in Textform etwas anderes zwischen uns und dem Kunden vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von acht (8) Tagen mit zwei Prozent (2 %) Skonto bzw. innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum und Lieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Bei Teillieferungen bleibt anteilige Fakturierung ausdrücklich vorbehalten.

6.2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens und/oder die Geltendmachung der gesetzlichen Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie des kaufmännischen Fälligkeitszinses (§ 353 HGB) bleibt hiervon unberührt.

6.3. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Ware bleiben die Rechte des Kunden aus diesen AGB, insbesondere aus Ziffer 7.7. Satz 4, unberührt.

7. Gewährleistung

7.1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 445a, 445b, 478, BGB).

7.2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung.

7.3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, richtet sich die Frage, ob ein Mangel vorliegt oder nicht, nach den gesetzlichen Regelungen (§ 434 BGB). Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Kunde nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir keine Haftung. Die Ware entspricht (insbesondere in Hinblick auf Kennzeichnung, Hinweispflichten und Verpackung) den gesetzlichen Anforderungen in Deutschland. Die Einhaltung etwaiger abweichender gesetzlicher Bestimmungen im Ausland obliegt dem Kunden. 

7.4. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn die Ware Rechte Dritter im EWR verletzt; kein Rechtsmangel liegt vor, wenn die Ware Rechte Dritter außerhalb des EWR verletzt.

7.5. Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung, Verschlechterungen nach Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Verwendung der Ware, übermäßiger Beanspruchung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Zubehörteile (wie Refills, Tinten, Tintenpatronen) sowie unsachgemäßer Lagerung.

7.6. Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche bzw. bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb von drei (3) Tagen nach Erhalt der Ware und vor Weitergabe an Dritte schriftlich – notfalls vorab per Fax – zu rügen. Offensichtliche Transportmängel hat der Kunde zusätzlich auf den Lieferpapieren zu vermerken. Nicht offensichtliche bzw. bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Kunde gleichermaßen innerhalb von drei (3) Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder rechtzeitige Mängelanzeige bzw. den Vermerk von offensichtlichen Transportmängeln auf den Lieferpapieren, ist unsere Haftung für den nicht oder nicht rechtzeitig bzw. nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel ausgeschlossen.

7.7. Bei begründeten Mängeln sind wir nach unserer Wahl berechtigt, die von uns als mangelhaft anerkannte Ware nachzubessern oder eine mangelfreie Ware zu liefern. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

7.8. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

7.9. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

7.10. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunden vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

7.11. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe der Ziffer 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

8.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder wenn Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

8.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

8.4. Der Kunde ist – bis auf Widerruf gem. Unterabschnitt c) Satz 4 – befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich vollumfänglich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das auf diese Weise entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt uns der Kunde hiermit schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Die in obenstehender Ziffer 8.2. genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, keine Beeinträchtigung seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß obenstehender Ziffer 8.3. geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den betroffenen Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

8.5. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als zehn Prozent (10 %), werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

9. Haftung

9.1. Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2. Wir haften für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

a) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren,

b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.3. Die Haftungsbeschränkung aus Ziffer 9.2. gilt auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gilt nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein Kündigungsrecht im Ermessen des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

9.5. Der Kunde ist für die von ihm beigestellten Materialien, Auftragskomponenten oder Verarbeitungsvorschriften verantwortlich. Wir sind nicht verpflichtet, diese auf Übereinstimmung mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Normen sowie auf etwaige Verletzungen von Rechten Dritter zu prüfen.  Ferner steht der Kunde dafür ein, dass im Fall von Sonderanfertigungen die von ihm gewünschten Bedruckungen der Ware keine Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. In diesen Fällen haftet der Kunde uneingeschränkt und stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter bereits im Zeitpunkt der Inanspruchnahme vollumfänglich frei. 

9.6. Wir akzeptieren keine Vertragsstrafen des Kunden.

10. Verjährung

10.1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

10.2. Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).

10.3. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gem. Ziffer 9.2 Satz 1 und Satz 2 a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

11. Höhere Gewalt

11.1. Nachfolgend ist mit dem Begriff "höhere Gewalt" ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis gemeint, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit von uns in Kauf zu nehmen war. Höhere Gewalt kann beispielsweise – bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen – vorliegen im Fall von Naturkatastrophen, Pandemien (wie Sars-CoV-2), Epidemien, Überschwemmungen, Feuer, Explosion, Krieg, Unruhen, Terrorismus, Aufruhr, Streik, Aussperrung, allgemeiner Energie- und Rohstoffmangel, Ausfall von öffentlichen Versorgungseinrichtungen, unvorhersehbare Blockierung von Transportwegen, Anordnungen kraft Gesetzes oder von zuständigen Behörden.

11.2. Wir haften nicht für Schäden, die wir nicht verschuldet haben (z.B. im Falle höherer Gewalt). 

11.3. Sofern wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können („Nichtverfügbarkeit der Leistung“), verlängern sich die verbindlich vereinbarten Liefertermine um die Dauer der Verhinderung. Wir werden den Kunden über die Ursache und die Auswirkungen der höheren Gewalt unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Lieferung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere (i) Fälle höherer Gewalt, (ii) die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, (iii) wenn weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder (iv) wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

12. Mediadaten

12.1. Stellen wir dem Kunden für Vertriebszwecke Daten, insbesondere Bilder, Texte, Tabellen, Grafiken, technische Zeichnungen, Filmwerke, Videospots und auf andere Weise verkörperte Informationen zu den von uns vertriebenen Waren (“Mediadaten”) zur Verfügung, gelten die in dieser Ziffer getroffenen Regelungen. Diese gelten auch dann, wenn wir dem Kunden Zugriff auf unser Mediacenter gewähren.

12.2. Der Kunde darf die Mediadaten nur während der Dauer der Lieferbeziehung und nur zur Vermarktung unserer Waren im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit verwenden. Dies umfasst das Recht, die Mediadaten zum Druck von Katalogen und sonstigen Werbemitteln, für den eigenen Internetauftritt, im eigenen Online-Shop sowie in Newslettern und zu verwenden. Die Nutzung der Mediadaten im TV, auf Verkaufsplattformen wie eBay und Amazon (auch im eigenen Shop), auf Social-Media-Kanälen sowie in sonstiger Form ist dagegen verboten.

12.3. Das in Ziffer 12.2. gewährte einfache Nutzungsrecht ist jederzeit widerrufbar.

12.4. Die Weitergabe der Mediadaten durch den Kunden an Dritte, einschließlich an Pressevertreter, ist verboten.

12.5. Die Änderung und Bearbeitung der Mediadaten durch den Kunden oder die Verwendung von Ausschnitten sind verboten. Eine technische Bearbeitung von Bildern und Videos zum Zwecke der Optimierung ist jedoch zulässig, soweit dabei deren Wesensgehalt nicht verändert wird.

12.6. Wir haften für Schäden, die aus der Fehlerhaftigkeit der Mediadaten oder aus der Verletzung von Rechten Dritter durch die Mediadaten resultieren, im Umfang der in Ziffer 9 geregelten Haftungsbeschränkung. Auch übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass die Mediadaten den Anforderungen und Zwecken des Kunden genügen.

12.7. Der Kunde gewährleistet, die Mediadaten nicht in Verbindung mit Aktivitäten (insbesondere Werbung, Stellungnahmen, Aussagen, Bekundungen etc.) zu verwenden, welche gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder die im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln im Sinne der gesetzlichen Grundlagen, mit politischen, religiösen, pseudoreligiösen, rassistischen, Gewalt oder kriegsverherrlichenden Inhalten oder im Zusammenhang mit Inhalten, die gegen die guten Sitten verstoßen, stehen und/oder geeignet sind, unser Image und unsere Reputation zu schädigen. Ferner wird der Kunde bei der Verwendung der Mediadaten die gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien einhalten.

13. Änderungen der Produkte, Rücktritt wegen mangelnder Leistungsfähigkeit

13.1. Jede Änderung der Ausstattung unserer Ware und jede Art des Umpackens wie z.B. Blistern bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

13.2. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

14. Geheimhaltung

14.1. Der Kunde wird vertrauliche Informationen, die er anlässlich der Lieferbeziehung von uns erhält, ausschließlich zum Zweck der Durchführung der vereinbarten Zusammenarbeit mit uns verwenden. Er ist Dritten gegenüber zur Geheimhaltung über unsere ihm bekannt gewordenen vertraulichen Informationen verpflichtet. Der Kunde wird eigenen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen nur weitergeben, soweit dies für die Durchführung des Vertrags zwingend erforderlich ist und die Mitarbeiter ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit uns fort. 

14.2. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die einen kommerziellen Wert haben, weil sie geheim sind und Gegenstand von angemessenen Maßnahmen zur Geheimhaltung sind. 

14.3. Keine vertraulichen Informationen sind Informationen, die (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt waren, (ii) durch unabhängige Entdeckung des Kunden erlangt wurden, (iii) von einem Dritten auf nicht vertraulicher Basis empfangen wurden, jedoch nur, sofern der Kunde keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung hat, (iv) der Kunde gemäß zwingender Rechtsvorschriften oder behördlicher Anordnungen offenlegen muss, sofern wir hierüber – außer wenn es gesetzlich verboten ist - unverzüglich schriftlich informiert wurden oder (v) der Kunde auf sonstige Weise, die unter den gegebenen Umständen mit den lauteren Geschäftspraktiken übereinstimmt, erhalten hat. Für diese Ausnahmen sowie dafür, dass unsere nachgewiesenen Maßnahmen zur Geheimhaltung umgangen werden können und daher inadäquat sind, ist der Kunde nachweispflichtig. 

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

15.1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller Regelungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

15.2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Nürnberg. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben hiervon unberührt.




Stand 09/2022